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Datum: 02.05.2017

Erklärung zum Niederschlagswasser - was muss ich angeben?

Für denjenigen, der sich nicht täglich mit seiner Grundstücksentwässerung beschäftigt (und wer tut das schon?), können die Fragen des AZV zur Niederschlagswasserentwässerung fast so schwierig sein, wie die jährliche Einkommensteuererklärung.

Daher finden Sie hier ein paar Hinweise, welche einen Teil der auftretenden Fragen zu beantworten helfen.

  • Ich habe ein Schrägdach. Wie berechne ich die maßgebliche Fläche?
    Sie berechnen nicht die gesamte Dachfläche, sondern lediglich die Grundfläche des Gebäudes zzgl. eines evtl. vorhandenen Dachüberstandes. Haben Sie beispielsweise ein 6m breites und 10 m tiefes Haus und steht das Dach einschließlich Dachrinne an jeder Seite 50 cm über, so beträgt die anzugebende Fläche 7 m x 11 m = 77 ).
  • Ich habe eine Zisterne / einen Wasserspeicher. Das Wasser verwende ich für die Gartenbewässerung. Muss ich die Flächen angeben, die dort angeschlossen sind?
    Sofern die Zisterne / der Wasserspeicher einen Überlauf hat, der an den Kanal angeschlossen ist, sind die Flächen anzugeben.
  • Muss ich die Fläche meines Gartenhauses auch angeben?
    Sofern das Regenwasser vom Dach des Gartenhauses in der Kanalisation landet, ist die Fläche als angeschlossen zu benennen, auch wenn eine Regentonne existiert. Besteht aber keine Verbindung zum Kanal, gilt die Fläche als nicht angeschlossen. Als solche ist sie allerdings im zweiten Teil des Erhebungsbogens auch anzugeben.
  • Ich weiß gar nicht, wie ich die Flächen ermitteln soll. Kann der AZV nicht vorbeikommen und alles ausmessen?
    Leider verfügt der AZV nicht über so viel Personal, dass dies bei rund 5.000 Grundstückseigentümern möglich wäre. Ähnlich, wie bei einer Steuererklärung müssen Sie sich Hilfe von dritter Seite holen: Kinder, Enkel oder Nachbarn können in der Regel helfen. Klappt auch das nicht, bleibt noch der Weg über ein Ingenieurbüro. Das ist allerdings mit Kosten verbunden.
  • Wie wird ein Gründach berechnet?
    Ein Gründach ist mit der gesamten Fläche wie ein normales Dach anzugeben. Insbesondere bei Starkregen - also in den Situationen, in welchen der Regenwasserkanal besonders stark beansprucht wird - hat ein Gründach kaum mengenmindernde Wirkung und ist daher auch voll gebührenpflichtig.
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