Dichtheitsprüfungen privater Anschlussleitungen
Die Dichtheit von Schmutzwasseranschlussleitungen auf Privatgrundstücken muss gemäß DIN 1986, Teil 30 in Schleswig-Holstein außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2025 überprüft werden.
Wiederholungsprüfungen sind in einem 30-jährigen Turnus durchzuführen.
Der Grundstückseigentümer hat eine fachkundige Firma mit der Untersuchung zu beauftragen. Das Ergebnis der Überprüfung ist vom Grundstückseigentümer vorzuhalten und der Unteren Wasserbehörde als zuständige Überwachungsbehörde oder dem Abwasserzweckverband als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht auf Verlangen vorzulegen.
Bitte senden Sie dem AZV unaufgefordert keine Unterlagen zu.
Detaillierte Informationen zu den Fristen der Dichtheitsprüfungen finden Sie hier.