Erklärung zum Niederschlagswasser - Nachmeldungen
Für die Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr benötigt der AZV aktuelle und detaillierte Angaben zu den Entwässerungseinrichtungen auf den privaten Grundstücken. Bis heute sind noch nicht alle Meldungen eingegangen. Viele Bürger haben keinen oder nur einen leeren (!) Bogen zurückgesandt, andere haben darauf verwiesen, dass sich nichts an den Verhältnissen geändert habe.
Dass dies keinesfalls ausreichend ist, erschließt sich manchem erst auf den zweiten Blick: Die benötigten Angaben gehen über die vor 20 Jahren abgefragten Daten hinaus.
Insbesondere ist dabei auch von Interesse, ob eine Drainage - also eine Ringleitung um das Gebäudefundament zur Ableitung von Grundwasser - vorhanden ist. Für den Fall, dass der Erhebungsbogen "verlegt" wurde oder "auf dem Postweg verloren ging", ist dieser hier noch einmal zum Herunterladen zu finden.