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Datum: 20.04.2017

Flächenmaßstab bei der Regenwassergebühr ändert sich

Zum 01.01.2018 wird der AZV den Maßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr von derzeit 50 m²-Einheiten auf eine quadratmetergenaue Berechnung umstellen. Damit wird die Gebührenberechnung gerechter: Einem Grundstückseigentümer, der beispielsweise eine befestigte Fläche von 123 m² an den Kanal angeschlossen hat, werden derzeit 150 m² berechnet, zukünftig werden es nur noch 123 sein. Diese Umstellung wird möglich, weil der AZV inzwischen alle Flächen im privaten und auch im öffentlichen Bereich quadratmeterscharf erfasst.

Die Umstellung setzt allerdings eine Überprüfung der angeschlossenen Flächen voraus. In einer Stichprobe hatte der AZV nämlich festgestellt, dass die tatsächlich an den Kanal angeschlossenen Flächen vielfach deutlich von den gemeldeten Flächen abweichen. Denn obwohl jeder Grundstückseigentümer gemäß § 12 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung Niederschlagswasser verpflichtet ist, dem AZV Änderungen der angeschlossenen Flächen unverzüglich mitzuteilen, ist dies in der Vergangenheit offenbar in vielen Fällen unterblieben. Dadurch entstehen Ungerechtigkeiten, die nun beseitigt werden sollen.

In einem ersten Schritt werden alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Preetz aufgefordert, die angeschlossenen Flächen für ihr Grundstück mitzuteilen. Dazu versendet der AZV bis Ende April rund 4.500 Erhebungsbögen mit einer Rücksendefrist bis Ende Mai. Die so erhaltenen Angaben dienen dann als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2018. Bei unterlassener oder verspäteter Rückmeldung behält sich der AZV allerdings eine rückwirkende Anpassung für die vergangenen vier Jahre vor.

In einem weiteren Schritt wird der AZV die gemeldeten Flächen – z. B. durch Luftbildauswertungen und/oder Ortsbesichtigungen – auf Schlüssigkeit überprüfen. Sollten dabei Abweichungen zu den von den Grundeigentümern gemachten Angaben festgestellt werden, ist auch hier eine rückwirkende Änderung geplant.

Durch die Umstellung des Flächenmaßstabes sollen nicht mehr Gebühren erhoben werden, sondern der bestehende Gebührenbedarf gerechter auf die Nutzer der abwassertechnischen Anlagen verteilt werden.

Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen der technische Leiter des AZV, Herr Holger Hüneke ab dem 8. Mai gern zur Verfügung.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es nach Versendung der Fragebögen zeitweilig zu terminlichen Engpässen in der Beantwortung Ihrer Fragen kommen kann, da eine sehr große Anzahl von Eigentümern von dieser Aktion betroffen sein wird.

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