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Datum: 17.12.2015

Gebühren bleiben auch in 2016 unverändert

Auf ihrer 27. Sitzung hat die Verbandsversammlung des AZV am 15. Dezember 2015 beschlossen, die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erneut nicht zu erhöhen.

Damit beträgt die Schmutzwassergebühr nunmehr im 8. Jahr konstant 3,07 Euro je m³ Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr ist mit 29,87 Euro je 50 m² befestigter Grundstücksfläche seit sieben Jahren konstant. Eine Übersicht über die Entwicklung der Gebühren finden sie unter "Gebührenentwicklung".

Für 2017 wurde ein neuer Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr beschlossen, um die Gebührenerhebung noch gerechter zu gestalten. Zudem wird sich der AZV im kommenden Jahr schwerpunktmäßig der Ermittlung von unzulässigen oder nicht korrekt angegebenen Einleitungen widmen. Zum einen sollen dabei die angeschlossenen Flächen überprüft werden, zum anderen sollen Falscheinleiter identifiziert werden. Diese Maßnahmen dienen ebenfalls der gerechteren Gebührenverteilung und der Kostenminderung, da erhöhte Fremdwasseranteile den Prozess der Abwasserreinigung unnötig verteuern.

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