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Datum: 25.02.2016

Nebelaktion im Verbandsgebiet

Im Dezember 2015 beschloss die Verbandsversammlung, dass sich der AZV in diesem Jahr verstärkt der Überprüfung der an das Kanalnetz angeschlossenen befestigten Flächen widmet. Das betrifft einerseits den Vergleich der angeschlossen Flächen – dazu zählen Dachflächen ebenso wie Terrassen, Wege und Carports – mit den angemeldeten Flächengrößen, die ja Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr sind.

Zum anderen ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Fehlanschlüsse bestehen – also Flächen nicht an den Niederschlagswasserkanal, sondern an den Schmutzwasserkanal angeschlossen sind. Solche Fehlanschlüsse verursachen hohe Kosten, da das Niederschlagswasser wie Schmutzwasser der Kläranlage zugeleitet wird und dort unnötiger Weise den gesamten Reinigungsprozess durchläuft.

Zu diesem Zweck werden die Mitarbeiter des AZV ab dem 29. Februar 2016 künstlich erzeugten Nebel in die Schmutzwasserkanäle leiten. Tritt der Nebel dann beispielsweise aus den Regenrinnen der Häuser aus, ist dies ein eindeutiger Hinweis auf einen Fehlanschluss. Der verwendete Nebel ist ungefährlich und dient lediglich dem optischen Hinweis auf die Verbindung zum Schmutzwasserkanal.

Beginnen werden die Mitarbeiter im Bereich Wakendorf. Sollten Sie dort also entsprechende Nebelentwicklung feststellen, achten Sie auf die Betriebsfahrzeuge des AZV – sind unsere Mitarbeiter vor Ort, hat alles seine Ordnung.

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