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Datum: 13.12.2018

Regenwassergebühr bleibt konstant - Schmutzwassergebühr steigt erstmalig nach 10 Jahren

Nachdem die Niederschlagswassergebühr im vergangenen Jahr um 25 % gesenkt werden konnte und die Schmutzwassergebühr zehn Jahre konstant blieb, ist für das kommende Jahr nun eine Anhebung des Schmutzwassergebührensatzes um 8,8 % unvermeidlich. Die Verbandsversammlung beschloss daher auf ihrer Sitzung am 6. Dezember 2018 die Anhebung dieser Verbrauchsgebühr von 3,07 Euro auf 3,34 Euro je Kubikmeter Frischwasserverbrauch.

Wesentlicher Grund für den erhöhten Gebührenbedarf sind neben allgemeinen Kostensteigerungen die rapide ansteigenden Baupreise. Sie verteuern nicht nur die derzeit durchzuführenden Baumaßnahmen des AZV im Kanal und auf der Verbandskläranlage, sondern haben auch Auswirkungen auf die Zukunft: Da der Verband die Abwasseranlagen auf die sog. Wiederbeschaffungszeitwerte abschreibt, wirken sich Baupreissteigerungen bis in die Zukunft aus.

Das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein sieht diese Abschreibungsweise ausdrücklich vor, um zukünftigen Generationen die Erneuerung von abgängigen Anlagegütern möglichst ohne die Aufnahme neuer Kredite zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt der AZV konsequent. Er wird nach derzeitiger Planung bereits 2029 schuldenfrei sein. Damit stünden die Gebühren dann vollständig für die originären Aufgaben der Abwasserbeseitigung zur Verfügung und müssten nicht anteilig für Kreditzinsen verwendet werden. Die Niederschlagswassergebühr bleibt in 2019 mit 0,45 Euro/m² versiegelter und an den Kanal angeschlossener Fläche konstant.

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