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Datum: 19.12.2019

Was ändert sich im Jahr 2020?

Was ändert sich im Jahr 2020?

Am 9. Dezember hat die Verbandsversammlung  die Abwassergebühren für 2020 beschlossen.

Erfreulicherweise bleibt die Schmutzwassergebühr mit 3,34 Euro je Kubikmeter Frischwasserverbrauch konstant. Die Niederschlagswassergebühr muss nach der Senkung um 25 % im Jahr 2018 nun erstmalig angehoben werden. Sie hatte in den Jahren 2010 bis 2017 umgerechnet 60 Cent je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche betragen, bevor sie – nach neuer Flächenermittlung – ab 2018 auf 45 Cent gesenkt werden konnte. Rechnerisch ergibt sich für das neue Jahr ein kostendeckender Gebührensatz in Höhe von 57 Cent. Allerdings stehen noch Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren zur Verfügung, die nun an die Gebührenzahler zurückgegeben werden, so dass die Niederschlagswassergebühr 2020 mit 53 Cent beschlossen wurde.

Neu ist eine „Rabatt“-Möglichkeit, denn die Verbandsversammlung hat entschieden, dass ab sofort Flächen, welche teilversiegelt sind, nur zur Hälfte in die Gebührenberechnung eingehen. Konkret sind dies ausschließlich
- Rasengittersteine
- Drainpflaster mit Zertifizierung
- Gründachflächen mit einer Mindestaufbaustärke von 10 cm.

Sofern Sie für das Jahr 2020 Flächen melden möchten, die unter diese Kategorie fallen und an den Kanal angeschlossen sind, können Sie das mit dem Erhebungsbogen zum Niederschlagswasser tun.

Zudem hat die Verbandsversammlung eine weichenstellende Entscheidung getroffen: Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie, welche die Frage klären sollte, ob das Abwasser des AZV Preetz und der Stadt Plön zukünftig mittels einer neuen gemeinsamen Kläranlage gereinigt werden könnte, ist entschieden worden, dass diese Variante aufgrund der hohen Kosten für die dann notwendig werdende Druckleitung zwischen Plön und Preetz wirtschaftlich nicht darstellbar ist. In den kommenden Jahren werden damit erhebliche Gebührenmittel zum Erhalt und der Ertüchtigung der bestehenden Verbandskläranlage aufgewendet werden müssen.

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