Bekanntmachung einer Satzungsänderung
Am 24. Juni 2019 beschloss die Verbandsversammlung auf ihrer 34. Sitzung die 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung. Die Änderung betrifft die Sitzungsterminierung der Verbandsversammlung: Statt einmal je Halbjahr sind nun zwei Sitzungen pro Jahr festgelegt. Dies ermöglicht, im Bedarfsfall den Termin der ersten Sitzung eines Jahres über den 30. Juni hinaus festzulegen.