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Abwasserzweckverband Preetz - Stadt und -Land

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24211 Preetz

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Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land, Verbandsvorsteher Bürgermeister

Redaktion

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Abwasserzweckverband Preetz-Stadt und -Land

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AZV Preetz ist bemüht, seine Homepage im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.azv-preetz.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die im Rahmen der Prüfung als nicht barrierefrei gekennzeichneten Inhalte können Sie dem Prüfbericht entnehmen:

Prüfbericht zur Barrierefreiheit

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.10.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf dem Ergebnis einer vom Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Zentrales IT-Management, beauftragten Prüfung, welche von der Firma Dataport, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz, am 24.08.2022 durchgeführt wurde. Die Prüfergebnisse wurden in einem Prüfbericht vom 02.09.2022 zusammengefasst.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.10.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen Gerd Schuylenburg unter azv.geschaeftsfuehrung@preetz.de, Tel.: 04342 / 303 257 an. Sie können dazu auch gerne einen Termin in unserem Hause vereinbaren.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.d

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