Sprungziele
Inhalt
Datum: 06.07.2023

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen - Umweltministerium setzt neue Fristen

Das Umweltministerium hat neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen gemacht. Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.

Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht benachteiligt.

In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten.

nach oben zurück