Niederschlagswasser
Grundlage für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die Beitrags- und Gebührensatzung des AZV Preetz vom 24.07.2025. Die jeweils aktuelle Fassung der Satzung finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.
Beitrags- und Gebührensatzung (Niederschlagswasser)
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der befestigten Fläche Ihres Grundstücks, von welcher das Regenwasser in den öffentlichen Kanal gelangt. Ab 2025 beträgt die Gebühr 0,79 Euro je Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche. Teilversiegelte Flächen (Gründächer mit einer Mindeststärke von 10 cm, Rasengittersteine und zertifiziertes Sickerpflaster) gehen ab 2020 nur zur Hälfte in die Berechnung der Gebühr ein.