Entwässerungsgenehmigung
Erteilung einer Anschlussgenehmigung
Für die Erteilung einer Anschlussgenehmigung (Entwässerungsgenehmigung) ist eine Gebühr in Höhe von 25 Euro je Entwässerungsobjekt zu entrichten. Dies ist in §15 der Satzung über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) geregelt. Die Abwassersatzung finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.