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Datum: 11.11.2010

Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen

Das Thema Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen bewegt seit geraumer Zeit die Gemüter. Der Eigentümer eines Abwasserkanals oder einer Hausanschlussleitung hat die gesetzliche Pflicht, seine Anlage nach den Regeln der Technik instandzuhalten. Dazu gehört auch die Überprüfung der Dichtheit der Anlage, welche naturgemäß wichtige Eigenschaft einer Abwasserleitung sein sollte.

Die technischen Anforderungen an die Grundstücksentwässerungsanlagen sind in der DIN 1986 Teil 30 formuliert, welche auch Fristen für eine Dichtheitsprüfung enthält. Nach dieser DIN-Vorschrift sind alle Hausanschlussleitungen bis zum Jahr 2015 zu untersuchen.

Mit Bekanntmachung vom 5. Oktober 2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein diese DIN-Vorschrift mit einigen Änderungen als verbindlich anzuwendende Regel der Technik eingeführt. Wichtigste Abweichung von der DIN-Norm ist die Verlängerung der Untersuchungsfristen bis 2025.

Die aktuelle Fassung der Einführungsbekanntmachung mit diversen Details finden Sie hier:

Einführung der DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung" als allgemein anerkannte Regel der Technik.

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