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Schmutzwasser

Grundlage für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung ist die Beitrags- und Gebührensatzung des AZV Preetz vom 16.01.2004. Die jeweils aktuelle Fassung der Satzung finden Sie auf der Seite Rechtsgrundlagen.

6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung (Schmutzwasser) 

Der AZV Preetz berechnet für die Beseitigung des Schmutzwassers eine Gebühr in Höhe von 3,89 Euro pro Kubikmeter bezogenen Frischwassers. Eine Grundgebühr pro Haushalt wird nicht erhoben. Den Jahresgebührenbescheid erhalten Sie gemeinsam mit der Jahres-Frischwasser-Abrechnung der Stadtwerke Kiel.

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